Freitag, September 14, 2007

Ogerfresser e.G. --- Die Beute und die Kasse machen!

Vorschlag zur Gründung des

Ogerfresser e.G. ( ei Gude, einfach Gut, eigentlich Gaga, ertüchtigen Gnolle, etc...)

  1. Eine Auflösung des Ogerfresser e.G. ist nur einstimmig möglich.
  2. Eine Aufnahme als stimmberechtigtes Mitglied kann nur durch ein einstimmiges Votum erfolgen. Dabei sind alle lebenden und erreichbaren e.G. Mitglieder zu befragen.
  3. Offensichtlich nicht stimmberechtigt sind tote oder in Gefangenschaft geratene Mitglieder, ebenso solche die einer magischen Kontrolle unterliegen.
  4. Ein Austritt aus dem e.G. ist jederzeit möglich. Ein einstimmiges Votum der übrigen e.G. Mitglieder kann einen Ausschluss eines e.G. Mitglieds bewirken.
  5. Stimmberechtigt sind, falls keiner von sich aus verzichtet,alphabetisch:
  • Bernhard
  • Don
  • Ernst
  • Fendor
  • Fendwig
  • Llewellyn
  • Marvin
  1. Für eine assoziierte Mitgliedschaft reicht eine einfache Mehrheit stimmberechtigten Mitglieder.
  2. Zweck des Ogerfresser e.G. ist es die ordnungsgemäße Finanzierung der Erkundungsmission "Zeh" zu gewährleisten und ggf. Hilfstruppen organisatorisch einzuordnen.
  3. Zu wählen sind Vorsitzender nebst Stellvertreter, Kassen-/Beutewart nebst Stellvertreter und Schriftführer nebst Stellvertreter. Zur Wahl können sich nur stimmberechtigte Mitglieder stellen. Eine Person kann nicht mehr als 2 Positionen innehalten aber sich für mehr zur Wahl stellen. Einfache Mehrheit bestimmt. Eine einfache Mehrheit kann auch den jeweiligen Inhaber wieder absetzen.Man kann nicht sein eigener Stellvertreter sein...
Aufteilung der gefundenen Mobilien (Waffen , Rüstungen, Wertgegenstände) die nicht sofort von einem stimmberechtigten Mitglied sinnvoll einsetzbar sind ( einfache Mehrheit bei Dissens über Einsetzbarkeit) :

1 Teil zur Aufteilung unter den Mitgliedern (sowohl stimmberechtigt als auch assoziiert). Beute.
1 Teil zur Aufteilung als generelle Finanzierungsmittel der Expedition (stimmberechtigte Mitglieder können ihre Auslagen in vernünftigem Rahmen aus diesem Teil erstattet bekommen), einfache Mehrheit entscheidet über die Erstattbarkeit. Kasse.

Beide Haufen sollen in etwa die gleichen Gegenstände bekommen.

Die Gegenstände oder deren Behältnisse sind mit farbigen Markierungen als zum einen oder anderen Teil gehörig zu kennzeichnen. Helle Markierung für Beute. Dunkle Markierung für Kasse.
Ist es nicht mehr ersichtlich ob Beute oder Kasse, dann gehören die Gegenstände der Kasse.

Die Umwandlung der Gegenstände aus "Kasse" in Geld zur Finanzierung der Erkundungsmission "Zeh" obliegt dem Kassenwart und seinem Stellvertreter. Der Transport obliegt allen Mitgliedern. Sowohl Kasse als auch Beute sind zu gleichen Anteilen zu transportieren, wenn es einer Entscheidung bedarf weil Transportkapazitäten zu knapp sind.

Mittelfristige Anschaffungsziele des e.G.:

  • Für die stimmberechtigten Mitglieder Waffen besorgen die gegen z.B. Wasserspeier oder sonstige lebende Steine wirksam sind.
  • Rüstungen für die stimmberechtigten Mitglieder zu besorgen die einen stärkeren Schutz bieten ohne allzu sehr zu belasten.
Sind die stimmberechtigten Mitglieder versorgt dann wären danach die assoziierten Mitglieder an der Reihe.

Angeschaffte Gegenstände bleiben im Eigentum des e.G. Der Besitzer kann per einstimmigem Votum des e.G. der Eigentümer werden.

Eine Unterschlagung führt, bei einstimmigem Votum der nicht betroffenen Mitglieder, zum Verlust des Stimmrechts und der Mitgliedschaft im e.G. und aller Ansprüche auf noch nicht in das Eigentum des ausgeschlossenen Mitglieds übergegangene Gegenstände und Mittel des Ogerfresser e.G. Das schließt insbesondere die Mittel die unter den assoziierten und stimmberechtigten Mitgliedern aufgeteilt werden ein.

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1 Comments:

Anonymous Anonym said...

Das hier wäre mein Vorschlag um Diskussionen über die Aufteilung von Gegenständen zu vermeiden.

4:51 PM  

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